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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10   

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https://dejure.org/2015,105411
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10 (https://dejure.org/2015,105411)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 12 VE 4/10 (https://dejure.org/2015,105411)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 12 VE 4/10 (https://dejure.org/2015,105411)
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  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bei nahen Angehörigen die Unmittelbarkeit des Zusammenhangs zu dem schädigenden Vorgang selbst dann bejaht, wenn das "Sekundäropfer" erst später Kenntnis von der gewaltsamen Tötung des "Primäropfers" erhalten und dadurch eine Schädigung erfahren habe (Verweis auf Urt. v. 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R).

    Bei "Sekundäropfern", die nicht unmittelbar Zeugen der Tat geworden sind, hat das BSG daher wiederholt - auch zur sachgerechten Eingrenzung des Schutzbereiches - eine besondere persönliche Nähebeziehung, wie sie etwa bei nahen Angehörigen anzunehmen ist, gefordert (u.a. BSG, Urt. v. 10.12.2002, a.a.O., sowie Urt. v. 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R; vgl. zusammenfassend auch Rademacker, in: Knickrehm (Hrsg.), Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG Rn. 17ff. m.w.N.).

    Dementsprechend hat das BSG als "Nachrichtenübermittlung" auch schon in seinen grundlegenden Entscheidungen die bloße "Kunde von dem Gewaltverbrechen" bzw. die "Erfahrung der Mordtat" (BSG, Urt. v. 7.11.1979, a.a.O.), die "Kenntnisnahme von der Gewalttat" (BSG, Urt. v. 10.12.2002, a.a.O.) oder den "Erhalt der Nachricht über die tötliche Gewalttat" (BSG, Urt. v. 12.6.2003, a.a.O.) ausreichen lassen.

    Entscheidend ist vielmehr, dass das belastende Ereignis eine seelische Reaktion des "Sekundäropfers" von einigem Gewicht bewirkt (BSG, Urt. v. 12.6.2003, a.a.O.).

    Begründen nun nach Maßgabe dieser allgemeinen Erkenntnisse im Einzelfall Tatsachen einen derartigen Kausalzusammenhang, so ist eine bestärkte Kausalität - eine bestärkte Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges - gegeben, die wiederum nur widerlegbar ist, wenn eine sichere alternative Kausalität festgestellt wird (vgl. BSG, Urt. v. 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92; BSG, Urt. v. 12.6.2003, a.a.O.).

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 1/78
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Die Einbeziehung "schockgeschädigter" "Sekundäropfer" in den Schutzbereich des OEG entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. grundlegend bereits BSG, Urt. v. 7.11.1979 - 9 RVg 1/78).

    Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 1 OEG auch erfüllt, wenn "die Kunde von dem Gewaltverbrechen" (BSG, Urt. v. 7.11.1979, a.a.O.) bei einem Dritten einen seelischen Schock hervorruft.

    Dementsprechend hat das BSG als "Nachrichtenübermittlung" auch schon in seinen grundlegenden Entscheidungen die bloße "Kunde von dem Gewaltverbrechen" bzw. die "Erfahrung der Mordtat" (BSG, Urt. v. 7.11.1979, a.a.O.), die "Kenntnisnahme von der Gewalttat" (BSG, Urt. v. 10.12.2002, a.a.O.) oder den "Erhalt der Nachricht über die tötliche Gewalttat" (BSG, Urt. v. 12.6.2003, a.a.O.) ausreichen lassen.

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Bei "Sekundäropfern" ist insoweit an den das "Primäropfer" schädigenden Vorgang anzuknüpfen; die psychischen Auswirkungen der Gewalttat beim "Sekundäropfer" müssen bei wertender Betrachtung mit der Gewalttat als so eng verbunden erscheinen, dass beide eine "natürliche Einheit" bilden (BSG, Urt. v. 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Sie haben daher normähnlichen Charakter und sind nach ständiger Rechtsprechung wie untergesetzliche Normen heranzuziehen (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 27.8.1998 - B 9 VJ 2/97 R).
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Auch der Umstand, dass das LG Bremen in seinem Urteil vom 25.8.2006 von einem "wesentlichen Beitrag" des Getöteten zur Entstehung der folgenschweren Auseinandersetzung ausgegangen ist und u.a. deshalb einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge angenommen hat, berührt den Anspruch der Klägerin weder dem Grunde noch der (GdS-)Höhe nach (vgl. BSG, Urt. v. 7.11.2001 - B 9 VG 2/01 R).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 BVg 5/97

    Schockschaden im Opferentschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Von einem "Schockschaden" kann allerdings nicht mehr gesprochen werden, wenn die Schädigung nicht auf dem in der - wie auch immer gearteten - "Nachricht" liegenden kommunikativen Vorgang beruht, sondern auf einem erst später eintretenden Dauerzustand, wie etwa dem Vorliegen von durch die Gewalttat geänderten familiären Lebensumständen (BSG, Urt. v. 17.12.1997 - 9 BVg 5/97; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 28.6.2012 - L 10 VE 56/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 10 VE 56/10

    Opferentschädigung; Schockschaden bei Tötung naher Angehöriger; Einzelfallprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Von einem "Schockschaden" kann allerdings nicht mehr gesprochen werden, wenn die Schädigung nicht auf dem in der - wie auch immer gearteten - "Nachricht" liegenden kommunikativen Vorgang beruht, sondern auf einem erst später eintretenden Dauerzustand, wie etwa dem Vorliegen von durch die Gewalttat geänderten familiären Lebensumständen (BSG, Urt. v. 17.12.1997 - 9 BVg 5/97; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 28.6.2012 - L 10 VE 56/10).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Feststellungen zur generellen Eignung bestimmter Belastungen als Auslöser von Schädigungsfolgen - fußend auf den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft - werden im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts nach Ersetzung der (früheren) "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" (AHP) durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (BGBl. I, 2412) weiter nach den Kriterien der AHP (in ihrer jeweils letzten Fassung) getroffen, sofern zwischenzeitlich keine aktuelleren, gegensätzlichen Erkenntnisse vorliegen (vgl. dazu etwa BSG, Urt. v. 23.4.2009 - B 9 VG 1/08 R; Urt. v. 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Feststellungen zur generellen Eignung bestimmter Belastungen als Auslöser von Schädigungsfolgen - fußend auf den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft - werden im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts nach Ersetzung der (früheren) "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" (AHP) durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (BGBl. I, 2412) weiter nach den Kriterien der AHP (in ihrer jeweils letzten Fassung) getroffen, sofern zwischenzeitlich keine aktuelleren, gegensätzlichen Erkenntnisse vorliegen (vgl. dazu etwa BSG, Urt. v. 23.4.2009 - B 9 VG 1/08 R; Urt. v. 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R).
  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 12 VE 4/10
    Begründen nun nach Maßgabe dieser allgemeinen Erkenntnisse im Einzelfall Tatsachen einen derartigen Kausalzusammenhang, so ist eine bestärkte Kausalität - eine bestärkte Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges - gegeben, die wiederum nur widerlegbar ist, wenn eine sichere alternative Kausalität festgestellt wird (vgl. BSG, Urt. v. 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92; BSG, Urt. v. 12.6.2003, a.a.O.).
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